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Die Vorsorgevollmacht gilt
- ab dem von Ihnen festgelegten Zeitpunkt
- mit den von Ihnen festgelegten Bedingungen.
Sie gilt jedoch nur für die Angelegenheiten, die Sie darin bestimmt haben. Sie können auch mehrere Personen als Bevollmächtigte einsetzen, um mögliche Überlastungen des einen Bevollmächtigten zu vermeiden: die Vermögenssorge übernimmt der Bevollmächtigte A, B ist die Gesundheitssorge übertragen.
Ausführliche Informationen zu diesen Themenbereichen erhalten Sie im Online-Lexikon von Horst Deinert: http://www.betreuerlexikon.de
Eine handliche Broschüre mit dem Titel "Betreuung und Vorsorge“ mit Formulierungshilfen für Vorsorgeregelungen erhalten Sie u.a. bei uns.
Einen Vordruck für die Vorsorgevollmacht können sie direkt von unserer Webseite herunterladen:
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns!
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