1. Dresdner Betreuungsverein e. V.

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Über uns

Der 1. Dresdner Betreuungsverein e.V. wurde 1992 gegründet, nahezu zeitgleich mit der Einführung des Betreuungsrechts in Deutschland. Gemäß § 14 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) - ehemals § 1908f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - sind wir seit 1993 als Betreuungsverein anerkannt.

Im November 2019 erhielt der Verein durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - Landesjugendamt - die Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften gemäß § 54 SGB VIII (Anerkennung als Vormundschaftsverein).

Tätigkeitsschwerpunkte des Vereins sind neben der Führung von Rechtlichen Betreuungen und Vormundschaften bzw. Pflegschaften die sogenannte Querschnittsarbeit in den Bereichen "Rechtliche Betreuung" und "Vormundschaft | Pflegschaft". Hierzu gehört insbesondere die Gewinnung von Bürger*innen für eine ehrenamtliche Tätigkeit in diesen Bereichen und deren Beratung und Unterstützung, wenn sie ein solches Ehrenamt wahrnehmen. Außerdem informieren wir über Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und bieten Vorsorgebevollmächtigten Unterstützung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit an.

Wenn Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit in den Bereichen "Rechtliche Betreuung" oder "Vormundschaft" haben, sprechen Sie uns bitte an.

Der Verein beschäftigt 14 angestellte Mitarbeiter*innen.

1. Dresdner Betreuungsverein e.V.
Rechtliche Betreuung | Vormundschaft | Pflegschaft
Fetscherstraße 72
01307 Dresden

Tel.: (0351) 435 31 - 0
Fax: (0351) 435 31 - 29
Email:
info@ddbtv.de (Verein)
       betreuung@ddbtv.de (Rechtliche Betreuung)
       vormundschaft@ddbtv.de (Vormundschaft | Pflegschaft)
copyright 2019
1. Dresdner Betreuungsverein e.V.
Die Querschnittsarbeit des Vereins wird unterstützt durch den Freistaat Sachsen und die Landeshauptstadt Dresden.
Der 1. Dresdner Betreuungsverein e.V. ist Mitglied im
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.
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